Außergerichtliche Einigung: Außergerichtliche Einigungen sind juristische Verhandlungen zwischen Parteien, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind, mit dem Ziel, eine für beide Seiten akzeptable Lösung außerhalb des Gerichts zu erreichen. damit soll Zeit gespart und die Kosten für alle Beteiligten gesenkt werden. Siehe auch Gerichtsverfahren, Rechtsprechung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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